Künstliche Intelligenz in Studium & Lehre
Veranstaltungshinweis
Seit dem Frühjahr werden Diskussionen um Studieren und Lehren vom Thema generativer KI geprägt. Auch das erste „ChatGPT-Semester“ hat inzwischen stattgefunden, d.h. das erste Semester, in dem Tools wie ChatGPT von Beginn an zur Verfügung standen.
In unserer Themenreihe "Künstliche Intelligenz in Studium und Lehre" im Wintersemester 2023/24 bieten wir Lehrenden und Studierenden die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand zu informieren, KI-Tools auszuprobieren und mitzudiskutieren.

Künstliche Intelligenz in der Lehre einsetzen?
Was ist Künstliche Intelligenz?
Künstliche Intelligenz findet in Systemen Anwendung, die auf Grundlage von Algorithmen sowie statistischer Modelle bestimmte Probleme lösen, Vorhersagen machen oder Entscheidungen treffen sollen. Solche Systeme können im Studium und in der Lehre auf unterschiedliche Weise zum Einsatz kommen.
Unsere Aktivitäten rund um KI in Studium und Lehre
Künstliche Intelligenz und wissenschaftliches Arbeiten
Wie bei allen Hilfsmitteln und Werkzeugen gilt: Man kann sie gut oder schlecht nutzen. Deshalb ist es wichtig, solche Anwendungen auszuprobieren und ihre Einsatzmöglichkeiten vor dem Hintergrund didaktischer Zielsetzungen zu evaluieren. Grundlage sollte dabei immer die Frage sein: Welche Lernziele sollen die Studierenden erreichen? Ausgehend von dieser Frage gibt es verschiedene Möglichkeiten, Lehrveranstaltungen so zu gestalten, dass diese Tools auf sinnvolle Weise integriert werden.
Wichtig ist: Auch durch Tools wie ChatGPT wird das wissenschaftliche Schreiben langfristig nicht an Bedeutung verlieren, denn es hat viele Funktionen, die nicht nur mit der Produktion eines guten Textes zusammenhängen. In vielen Fächern ist es auch ein Denk-, Forschungs- und Lerninstrument.
Unterstützung zu Fragen rund um das wissenschaftliche Schreiben in der Lehre erhalten Sie beim Schreibzentrum.
Rechtliche Fragen zu generativer Künstlicher Intelligenz
Bei der Nutzung KI-generierter Inhalte stellen sich auch rechtliche Fragen. Beispielsweise ist fraglich, ob Urheberrechte an KI-generierten Texten bestehen oder KI-generierte Texte mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis in Einklang gebracht werden können. Je nach Bewertung ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für die Weiterverwendung der generativen KI etwa in Publikationen oder in Prüfungssituationen.
Für die prüfungs- und urheberrechtliche Bewertung haben wir im Rahmen des Projekts KI:edu.nrw ein Rechtsgutachten erstellt, das diesbezüglich Klarheit für Studierende und Lehrende schafft. Das Gutachten ist im März 2023 erschienen und hier abrufbar.
Zum Thema Plagiate und Plagiatsprävention finden Sie hier weitere Informationen.
Weiterführende Informationen
Kontakt

Kathrin Braungardt
eLearning (RUBeL)

Nadine Lordick
Schreibzentrum

Dr. Peter Salden
Leiter des Zentrums für Wissenschaftsdidaktik
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