Viele ungekennzeichnete Text- oder Gedankenübernahmen entstehen ohne Vorsatz der Vorteilsnahme und sind deshalb nach der Richtlinie zur Plagiatsprävention sowie Plagiatserkennung der RUB keine Plagiate. Studierende eignen sich die Konventionen für den Umgang mit Fachliteratur erst im Laufe des Studiums an und benötigen Übung, um sie anwenden zu können. Deshalb gehen ungekennzeichnete textuelle Übereinstimmungen in studentischen Texten häufig nicht auf eine Täuschungsabsicht zurück, sondern sind für den Erwerbsprozess typische Fehler.
Gründe für nicht korrekt gekennzeichnete Übernahmen können sein, dass Studierende z. B. die Funktion von Fachliteratur für die fachliche Argumentation noch nicht verstanden, ungünstige Lese- und Notizstrategien nutzen oder ihnen noch die sprachlichen Mittel fehlen, um Gelesenes in eigenen Worten wiederzugeben. Es liegt also in Ihrem Ermessen als Lehrende*r, ob Sie eine ungekennzeichnete Übereinstimmung zwischen Passagen einer studentischen Arbeit und einem anderen Text je nach Schreiberfahrung der Studierenden als Fehler oder als Plagiat einordnen. Da dies manchmal schwer zu entscheiden ist, unterstützen wir Sie gern dabei.