
Am 20. Februar 2025 haben sich 60 Rechtsexpert*innen aus ganz Deutschland aus Justiziariaten, Datenschutzstellen, Wissenschaft und Politik im Beckmanns Hof zum fachlichen Austausch getroffen. Der Zeitpunkt passte gut, immerhin müssen Hochschulen seit diesem Monat die ersten Vorgaben der europäischen KI-Verordnung einhalten. Das Ergebnis: Es gibt einzelne Antworten – viele offene Fragen.
Was die KI-Verordnung für Hochschulen bedeutet
Eine Einordnung zum Thema finden Sie bei KI:edu.nrw. Hier gibt es auch Informationen zur Klärung von Rechtsfragen sowie zu Fortbildungen.
Schon vor dem Symposium wurde der Bedarf nach fachlichem Austausch deutlich, indem die verfügbaren Plätze innerhalb kürzester Zeit vergeben waren und die Warteliste wuchs. Zwar beschäftigten sich die meisten Teilnehmenden seit längerer Zeit mit den Rechtsfragen zu Künstlicher Intelligenz in Studium und Lehre an ihren Hochschulen und haben fachliche Expertise entwickelt, allerdings hat sich während des Symposiums gezeigt, dass akute Fragen an Hochschulen teilweise aufgrund unklarer Vorgaben noch nicht seriös beantwortet werden können. Der hochschulübergreifende Austausch hat dies bestätigt, aber auch Lösungen und Hinweise wurden zwischen den Teilnehmenden geteilt.


Das Symposium „Rechtsfragen zu Künstlicher Intelligenz in Studium und Lehre“ wurde gemeinsam von dem von der Stiftung Innovation in der Hochschullehre geförderten Projekts KI-NeL-24, des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalens (MKW NRW) geförderten Projekts KI:edu.nrw und der ebenfalls vom MKW NRW geförderten Rechtsinformationsstelle ORCA.nrw ausgerichtet.
Die europäische KI-Verordnung: ein Fall für die Forschung
Die europäische KI-Verordnung soll rechtliche Klarheit zum Umgang mit KI-Systemen geben, so wie es die europäische Datenschutz-Grundverordnung für die Persönlichkeitsrechte tut. Bei der Auslegung der KI-Verordnung wird allerdings ein Problem deutlich: Sie kann mit Blick auf ihren Hauptgegenstand „KI“ in ihren Formulierungen und den verwendeten Begriffen nicht auf beispielsweise nationale Gesetze oder einen langen Diskurs in den Rechtswissenschaften aufbauen.


Entsprechend mussten für die KI-Verordnung Formulierungen gefunden werden, für die es noch keinen definitorischen Konsens im rechtswissenschaftlichen Diskurs gibt. Hinzu kommt, dass in der Verordnung unbestimmte Rechtsbegriffe gewählt wurden, die weitere Erklärungen bedürfen. Prof. Dr. Nikolaus Forgó lobte daher – nur halb im Scherz – in seinem Expertenvortrag gleich mehrere Promotionsthemen aus und auch die anderen Expert*innen und Teilnehmenden wiesen häufiger auf die Unschärfen hin. Auf drei Fragen, die im Rahmen des Symposiums aufgekommen sind, gehen wir nachfolgend ein.
Mehr als eine Leidensgemeinschaft
Am Ende des Symposiums waren unter den Teilnehmenden allerdings nicht nur Solidaritäts- und Leidensbekundungen ausgetauscht, sondern auch konkrete Lösungen zum Umgang mit KI-Systemen in Hochschulen. Einen kleinen Einblick bieten die folgenden beiden Abschnitte.
Ausblick
Das Symposium wurde seiner Idee gerecht: Es hat einen Raum für fachlichen Diskurs und Vernetzung gegeben. Erwartungskonform war es ein Auftakt für den Austausch und kein Abschlusstreffen.


Gutachten für rechtliche Klärungen in Vorbereitung
Einerseits bereitet das Projekt KI:edu.nrw aktuell einen Fragenkatalog für ein Rechtsgutachten zum Umgang mit KI-Systemen in der Hochschullehre unter Berücksichtigung der KI-Verordnung vor. Diese Gutachten schließt damit an das Gutachten von Prof. Dr. Thomas Hoeren aus dem Jahr 2023 an, das ebenfalls im Rahmen des Projekts entstanden ist. Das Symposium bietet eine gute Grundlage für den Fragenkatalog des neuen Gutachtens. Falls auch Sie konkrete Szenarien und diesbezügliche Fragen beschäftigen, die Sie gerne gutachtend klären lassen möchten, melden Sie sich gerne bis Ende März 2025 damit bei Robert Queckenberg (Robert.Queckenberg@rub.de). Wir werden auch diese Fragen im Rahmen der Möglichkeiten im Gutachten adressieren.
Vernetzung zum fachlichen Austausch geht weiter
Die Teilnehmenden betonten den Wert der Möglichkeit zum fachlichen Austausch und wünschten sich regelmäßiger entsprechende Formate. Diesem Wunsch kommen wir zusammen mit der Rechtsinformationsstelle ORCA.nrw gerne nach, die am 01. September 2025 im Rahmen des Community-Tags der Learning AID-Tagung ein entsprechendes Austausch- und Vernetzungsangebot schafft.
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