Um 10 Uhr hießen Dr. Peter Salden (Projektleiter KI-NEL-24-NRW und KI:edu.nrw) und Prof. Dr. Sebastian Kubis (Leiter Rechtsinformationsstelle NRW) die Teilnehmenden im Beckmanns Hof an der Ruhr-Universität Bochum Willkommen.
Im direkten Anschluss boten vier Impulsvorträge einen allgemeinen Überblick über die Rechtsfragen zu Künstlicher Intelligenz in Studium und Lehre mit einem besonderen Fokus auf die europäische KI-Verordnung:
- Prof. Dr. Torsten Zesch von der Fern-Universität Hagen gab einen Überblick über die technischen Grundlagen von generativer KI und Lerndatenanalysen im Kontext der KI-Verordnung.
- Prof. Dr. Nikolaus Forgó von der Universität Wien ordnete die Folgen des EU AI Act für generative KI in der Hochschullehre und für Hochschulen ein.
- Dr. jur. Sarah Rachut von der TU München diskutierte in ihrem Vortrag die prüfungsrechtliche Bedeutung des Einsatzes generativer KI in Hochschulprüfungen und berücksichtigte auch diesbezügliche Rechtsurteile.
- Dr. Maxi Nebel von der Datenrecht Beratungsgesellschaft stellte in ihrem Vortrag dar, inwiefern der EU AI Act auch den Bereich der Lerndatenanalyse (Learning Analytics) betrifft.
Anschließend an die vier Impulsvorträge ging es erst einmal in die Mittagspause, in der bereits intensiv diskutiert wurde. Der Nachmittag begann dann mit zwei parallelen Workshops, die den Teilnehmenden die Möglichkeit boten, ihre spezifischen Erfahrungen, Gedanken und offenen Fragen zu den Themen.
- Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen für KI in der Hochschullehre sowie
- Prüfungsrecht in Bezug auf KI und Lerndatenanalyse
einzubringen und mit den anderen Teilnehmenden im Rahmen eines World-Cafés zu diskutieren.
Die Workshopergebnisse wurden im Anschluss im Plenum mit allen Teilnehmenden geteilt und diskutiert, sodass ein Überblick über die zu klärenden Fragen entstand.
Das Symposium endete gegen 16:45 Uhr.