NEU: Rechtsinformationsstelle beantwortet KI-Fragen für alle NRW-Hochschulen

Tablet in Verbindung mit Symbolen, die für Rechtsfragen stehen.
Haben Sie sich auch schon gefragt, ob und wie Sie Künstliche Intelligenz (KI) an Ihrer Hochschule oder in Ihrer Lehre rechtssicher einsetzen können? Und welche Regeln für Studierende gelten? Die Unsicherheit ist groß und viele rechtliche Fragen sind zu klären. Dabei hilft ab sofort die Rechtsinformationsstelle.
Die Rechtsinformationsstelle von ORCA.nrw beantwortet ab sofort explizit auch Anfragen zum Thema KI in der Hochschullehre. Lehrende und Mitarbeitende aller DH.NRW-Hochschulen können sich mit ihren Fragen an die zentrale Anlaufstelle wenden.
Das am Zentrum für Wissenschaftsdidaktik angesiedelte Projekt KI:edu.nrw beschäftigt sich unter anderem mit aktuellen Fragen rund um KI und Recht. Deshalb freuen wir uns sehr, dass den Lehrenden in NRW neben dem im vergangenen Jahr von KI:edu.nrw veröffentlichten Rechtsgutachten zur Nutzung von KI in der Hochschullehre jetzt mit der Unterstützung von ORCA.NRW eine individuelle rechtliche Information zur Verfügung steht.
Das Angebot soll zunächst testweise bis zum Ende dieses Jahres gelten und dann bei anhaltendem Bedarf fortgeführt werden. Viele der rechtlichen Fragen, die ohnehin zum Aufgabenbereich der Rechtsinformationsstelle gehören, wie etwa urheber- oder prüfungsrechtliche Fragen, sind auch im Kontext von KI relevant. Das Angebot, sich auch mit Fragen zu KI in der Hochschullehre an die Rechtsinformationsstelle zu wenden, trägt vor allem der nach wie vor bei vielen Lehrenden vorherrschenden Unsicherheit bezüglich der rechtlichen Implikationen der Nutzung von KI Rechnung.
Deckblatt des Rechtsgutachtens "Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestützes Schreiben in der Hochschulbildung."
Kann eine Künstliche Intelligenz wie ChatGPT Urheber eines Texts sein? Gilt der Einsatz als Täuschungsversuch? Muss die Verwendung an Hochschulen gesetzlich geregelt werden? Und welche Konsequenzen ergeben sich in hochschuldidaktischer Perspektive? Wie kann KI in der Lehre sinnvoll eingesetzt werden? Diesen Fragen geht das im Rahmen von KI:edu.nrw veröffentlichte Rechtsgutachten nach.
Infoblatt ORCA.nrw: Für Lehrende "Rechtsinformation - An die Rechtsinformationsstelle können Lehrende der DH.NRW-Hochschulen ihre rechtlichen Fragen unmittelbar richten und erhalten etsprechende Auskunft."
Wussten Sie schon, dass die Rechtsinformationsstelle zur Informierung für Fragen im Kontext „digitales Lehren und Lernen“ zu Urheberrecht, Datenschutzrecht, Persönlichkeits- und Markenrecht, Internet- und Medienrecht sowie Prüfungsrecht zur Verfügung steht?
Zum Hintergrund
Die Rechtsinformationsstelle ist Teil des nordrhein-westfälischen Bildungsportals ORCA.nrw (Open Resources Campus NRW), das mit vielen offenen Materialien digital gestütztes Lehren und Lernen an Hochschulen fördert. In Hagen ist sie angegliedert an das Projekt In Iure der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie den Wilhelm Peter Radt Stiftungslehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht und wird vom Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Sebastian Kubis geleitet.

Bildnachweis:
Titelbild | adobe express
Screenshots von ORCA.nrw | KI:edu.nrw

Neuigkeiten aus dem ZfW per E-Mail erhalten

Image
Jessica Dudde
Jessica Dudde kümmert sich im Zentrum für Wissenschaftsdidaktik und im Projekt KI:edu.nrw um die Öffentlichkeitsarbeit.

Archiv

Ältere Beiträge rund um das Thema E-Learning finden Sie im Net[t]working-Blog.
Logo des eLearning-Blogs der RUB.

RSS-Feed